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Grüner Pfeil

  • Antrag der BG-Fraktion Wickede (Ruhr): Einrichtung "Grüner Pfeil" Ausfahrt Industriegebiet Westerhaar

    Antrag der BG Fraktion Wickede (Ruhr): Einrichtung „Grüner Pfeil“ [Zeichen 720], Westerhaar/Hauptstraße. Ausfahrt Industriegebiet Fahrtrichtung Wickede

     

     

    Beschlussvorschlag:

     

    Die Mitglieder der Ausschüsse und des Rates Wickede (Ruhr) beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Einrichtung eines „Grünen Pfeils“ an der Ampelkreuzung Westerhaar/Hauptstraße (B63) umzusetzen.

     

    Begründung:

     

    In zahlreichen Gesprächen mit Personen, die tagtäglich aus dem Industriegebiet in Fahrtrichtung Wickede fahren, wurde wiederholt und oft geäußert, dass die „Rotphase“ der Ampelanlage für das Abbiegen in Fahrtrichtung Wickede genutzt werden könnte, da oft kein Verkehr aus Fahrtrichtung Werl nach Wickede erfolgt.

    Es kommt, gerade in Zeiten des Schichtwechsels der großen Unternehmen, zu erheblichen Verkehrsaufkommen aus dem und in das Industriegebiet.

    Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnunggemäß § 37Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen erheblich verkürzt werden kann und soll. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschildrechts neben dem roten Licht der Ampel(Zeichen 720).

    Er erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger-und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

     


    Zeichen 720 STVO

     

    Auszug STVO:

     

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

    (1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

    (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

    1.

    An Kreuzungen bedeuten:

    Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.

    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.

    Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

    Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

    Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

    Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

    Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.

     

    Für die Fraktion der Bürgergemeinschaft (BG) Wickede e. V.

    Uwe Eder, den 06.01.2020

     

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